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Liturgie: Bannzone | DSA Regel Wiki

Bannzone
Probe:
MU/IN/CH
Wirkung:

Die Bannzone kann einige als unheilig geltende Wesen von einem Gebiet fernhalten. Folgende Typen von Wesen können ferngehalten werden: Geister, Untote (Hirnlose), niedere Dämonen jeglicher Art. Bei Errichtung der Bannzone muss entschieden werden, gegen welchen Typ Wesenheit sie wirken soll. Solche Wesen können während der Wirkungsdauer das gesegnete Gebiet nicht betreten. Sind solche Wesen gezwungen, das Gebiet zu betreten, dann versuchen sie sofort, sich wieder aus diesem zurückzuziehen. Die Bannzone darf nicht größer sein als 4 Schritt im Radius, sehr wohl aber kleiner. Die Zone ist stationär und bewegt sich nicht mit dem Schamanen. Wenn sich Personen innerhalb der Zone an deren Rand bewegen, um dort lauernde Wesen im Nahkampf anzugreifen, können diese Wesen ebenfalls angreifen.

Liturgiedauer:
4 Aktion(en) (Liturgiedauer nicht modifizierbar)
KaP-Kosten:
4 KaP (Aktivierung der Liturgie) + 2 KaP pro 5 KR
Reichweite:
4 Schritt
Wirkungsdauer:
aufrechterhaltend
Zielkategorie:
Zone
Verbreitung:
Allgemein-Schamanenritus
Steigerungsfaktor:
B
Liturgieerweiterungen
#Wider Daimonide (FW 8, 2 AP):
Auch Daimonide jeglicher Art können gewählt werden.
#Liturgiedauer modifizierbar (FW 12, 4 AP):
Die Liturgiedauer ist doch modifizierbar.
#Änderung des Intervalls (FW 16, 6 AP):
Das Intervall beträgt 10 KR.
Publikation(en):