Bann wider Untote
Probe:
MU/KL/CH (modifiziert durch ZK)
Wirkung:
Wird ein untotes Wesen mit der Liturgie belegt, erleidet es 3W6 + (QS x 3) SP. Auch Untote, die durch eine Besessenheit von einem Dämon erhoben wurden (z. B. Nephazzim) sind b troffen. Handelt es sich dabei um einen Dämon eines Erzdämonen, dessen Gegengottheit der Liturgiewirker geweiht ist, verdoppelt sich dieser Schaden sogar.
Liturgiedauer:
2 Aktion(en)
KaP-Kosten:
8 KaP (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
sofort
Zielkategorie:
Untote (Vampire sind immun)
Verbreitung:
Boron (Tod), Ferkinaschamanen (Blut), Fjarningerschamanen (Eis), Nivesenschamanen (Winter), Tahayaschamanen (Sonne), Trollzackerschamanen (Leiden)
Steigerungsfaktor:
C
Anmerkung:
In Aventurisches Götterwirken II die Verbreitung um Schamanentradition(en) erweitert.
Liturgieerweiterungen
#Verteilter Schaden 1 (FW 8, 3 AP):
Der Geweihte wählt 2 Ziele in Reichweite aus. Der Schaden kann beliebig auf beide Ziele verteilt werden.
#Paralysierender Bann (FW 10, 3 AP):
Der betroffene Untote bekommt 2 Stufen Paralyse, selbst wenn er normalerweise keine erhalten könnte.
#Verteilter Schaden 2 (FW 12, 6 AP):
Der Geweihte wählt 3 Ziele in Reichweite aus. Der Schaden kann beliebig zwischen den Zielen verteilt werden. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Verteilter Schaden 1.
#Uthars Pfeil (FW 14, 6 AP):
Die Reichweite verdoppelt sich und der Schaden beträgt 3W6 + (QS x 4) SP.
#Zwei Ziele (FW 16, 9 AP):
Der Geweihte kann bis zu 2 Ziele gleichzeitig treffen. Die KaP-Kosten der Liturgie verdoppeln sich.
Publikation(en):
Aventurisches Götterwirken, Seite 112
Aventurisches Götterwirken II, Seite 75
Divinarium Liturgia, Seite 25
Aventurisches Götterwirken II, Seite 75
Divinarium Liturgia, Seite 25