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Liturgie: Bann des Lichts | DSA Regel Wiki

Bann des Lichts
Probe:
MU/KL/CH
Wirkung:
Um den Geweihten herum bildet sich eine Kugel aus Dunkelheit mit einem Durchmesser von QS x 3 Schritt. Pro QS erschweren sich die Sichtverhältnisse um eine Stufe. Natürliche und magische Lichtquellen können die Dunkelheit nicht erhellen. Bei karmalen Lichtquellen entscheidet die höhere QS (wie bei einer Vergleichsprobe), ob das Licht zu sehen ist oder nicht. Hierbei gilt alles oder nichts Das Licht wird nicht um die QS der Liturgie gedämpft, sondern die höhere QS entscheidet darüber ob Licht zu sehen ist oder nicht. Für den Geweihten werden die Sichtverhältnisse durch die Liturgie nicht erschwert. Der Geweihte muss vor dem Wirken der Liturgie entscheiden, ob die Zone der Dunkelheit an Ort und Stelle verbleiben oder sich mit ihm als Zentrum bewegen soll.
Liturgiedauer:
4 Aktion(en)
KaP-Kosten:
16 KaP (Aktivierung) + 8 KaP pro 5 Minuten
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
aufrechterhaltend
Zielkategorie:
Zone
Verbreitung:
Boron (Tod), Boron (Traum), Phex (Schatten)
Steigerungsfaktor:
B
Liturgieerweiterungen
#Längeres Intervall (FW 8, 2 AP):
Das Intervall beträgt 15 Minuten.
#Größerer Radius (FW 12, 4 AP):
Der Radius beträgt QS x 5 Schritt.
#Keine Aufrechterhaltung (FW 16, 6 AP):
Die Liturgie gilt nicht als aufrechterhaltend. Die Wirkungsdauer und damit die KaP-Kosten müssen beim Wirken der Liturgie festgelegt werden.
Publikation(en):
Regelwerk, Seite 324
Aventurisches Götterwirken, Seite 164