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Liturgie: Bann der Dunkelheit | DSA Regel Wiki

Bann der Dunkelheit
Probe:
MU/KL/CH
Wirkung:

Aus der Hand des Geweihten strahlt ein helles Licht. Das Licht zählt regeltechnisch als Sonnenlicht.

QS 1 Das Licht hat die Helligkeit einer Kerze.
QS 2 Das Licht hat die Helligkeit einer Fackel.
QS 3 Das Licht hat die Helligkeit eines Lagerfeuers.
QS 4 Die Helligkeit des Lichts reicht aus, um einen Raum von 5 mal 5 Schritt auszuleuchten.
QS 5 Die Helligkeit des Lichts reicht aus, um einen großen Saal auszuleuchten.
QS 6 Das Licht ist blendend hell. Es ist kaum möglich, direkt hineinzusehen.

Liturgiedauer:
1 Aktion(en)
KaP-Kosten:
4 KaP (Aktivierung der Liturgie) + 2 KaP pro Minute
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
aufrechterhaltend
Zielkategorie:
Lebewesen
Verbreitung:
Praios (Ordnung)
Steigerungsfaktor:
A
Liturgieerweiterungen
#Lichtregulation (FW 8, 1 AP):
Der Geweihte kann das Licht innerhalb der Wirkungsdauer nach Belieben heller oder dunkler werden lassen (bis zu einem Maximum der erzielten QS).
#Hoffnungsschimmer (FW 10, 1 AP):
Proben, um dem Gott ungefälligen Gefahren zu trotzen (z. B. Willenskraft (Bedrohungen standhalten)), sind im Lichtschein um +1 erleichtert.
#Langanhaltendes Licht (FW 12, 2 AP):
Das Intervall der Liturgie ändert sich auf 4 KaP + 2 KaP pro 30 Minuten.
#Lichtkegel (FW 14, 2 AP):
Das Licht strömt in Form eines Kegels von 45 Grad vom Geweihten aus. In diesem Kegel wirkt die QS um 1 höher (bis zu einem Maximum von 6). Die restliche Umgebung wird mit einer um 1 niedrigeren als der erzielten QS beleuchtet (bis zu einem Minimum von 1).
#Strafendes Licht (FW 16, 3 AP):
Dämonen, Paktierer und andere unheilige Wesen nach Meisterentscheid erhalten eine Erschwernis von –1 auf ihre Proben, wenn sie sich in Praios’ Licht begeben.
Publikation(en):