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erw. Liturgie-SF: Krankheitskenntnis | DSA Regel Wiki

Krankheitskenntnis
Regel:

Die Geweihte kann eine Probe auf Heilkunde Krankheiten (spezielle Krankheit) ablegen, die um Krankheitsstufe/2+1 erschwert ist. Gelingt die Probe, wirkt die Krankheit nur mit den Werten des schwächeren Verlaufs. Sie wirkt nur noch solange, wie der schwächere Verlauf angibt, oder maximal so lange, wie sie ohnehin noch gewirkt hätte (je nachdem, was kürzer ist). Sollte sie schon in abgeschwächter Form wirken, so halbiert sich die Dauer. Der Einsatz dieser Sonderfertigkeit verursacht 1 Stufe Trance.

passender Liturgiestil:
Helfer der Gütigen, Kinder der Ratte
AP-Wert:
15 Abenteuerpunkte
Publikation(en):