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erw. Zauber-SF: Selbstkontrolle | DSA Regel Wiki

Selbstkontrolle
Regel:

Ist der Zauberer von einem Zauber des Merkmals Einfluss betroffen, der Zustandsstufen von Betäubung, Furcht, Schmerz oder Verwirrung verursacht, so kann er mit einer Verteidigung eine Probe auf Willenskraft ablegen. Gelingt die Probe, kann er die Wirkung des Zaubers für QS/2 KR unterdrücken. Die Wirkung des Zaubers setzt wieder ein, sobald der Zauberer in der letzten KR der Unterdrückung laut Initiativeergebnis an der Reihe ist. Die KR, in der er die Probe auf Willenskraft ablegt, zählt dabei als 1. KR der Unterdrückung. Da die Probe auf Willenskraft als Verteidigung eingesetzt wird, ist diese möglicherweise erschwert, und ihr Einsatz erschwert auch weitere Verteidigungen wie üblich (siehe Regelwerk Seite 232).

passender Zauberstil:
Scholar der Akademie der Magischen Rüstung zu Gareth, Scholar der Bannakademie von Fasar, Scholar der Halle des Vollendeten Kampfes zu Bethana, Scholar der Khelbara ay Baburia, Scholar der Nachtwinde, Scholar der Schule der Austreibung zu Perricum, Scholar der Shanada von Ben-Oni, Scholar des Alrik Dagabor, Scholar des Stoerrebrandt-Kollegs zu Riva, Unscheinbare, Zauberweber
AP-Wert:
20 Abenteuerpunkte
Publikation(en):