Betäubendes Geschoss
(Spezialmanöver)
Regel: Gelingt es dem Schleuderer, seinem Gegner mit der Schleuder mindestens 7 TP zu zufügen, dann muss dem Getroffenen eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) gelingen. Bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung.
Voraussetzungen: Präziser Schuss/Wurf I, passender Kampfstil
Kampftechniken: Schleudern, Wurfwaffen
AP-Wert: 12 Abenteuerpunkte
Publikation: Glaube, Macht und Heldentum: Die Siebenwindküste, Seite 14