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Betäubendes Geschoss

(Spezialmanöver)

Regel: Gelingt es dem Schleuderer, seinem Gegner mit der Schleuder mindestens 7 TP zu zufügen, dann muss dem Getroffenen eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) gelingen. Bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung.

Voraussetzungen: Präziser Schuss/Wurf I, passender Kampfstil

Kampftechniken: Schleudern, Wurfwaffen

AP-Wert: 12 Abenteuerpunkte

 

Publikation: Glaube, Macht und Heldentum: Die Siebenwindküste, Seite 14