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Animistenkraft: Kraft aus Schmerzen | DSA Regel Wiki

Kraft aus Schmerzen
Probe:
KL/IN/KO (modifiziert durch ZK)
Wirkung:

Das Opfer erleidet schmerzhafte Muskelschwäche, wovon der Blutkrieger seinerseits profitiert. Während der Wirkungsdauer erleidet der Verzauberte den Zustand Schmerz.

# QS 1: 1 Stufe Schmerz, aber nur für 1 KR
# QS 2: 1 Stufe Schmerz
# QS 3: 1 Stufe Schmerz, +1 KK für den Blutkrieger
# QS 4: 1 Stufe Schmerz, +1 KK und +1 TP für den Blutkrieger
# QS 5: 2 Stufen Schmerz, +1 KK und +1 TP für den Blutkrieger
# QS 6: 2 Stufen Schmerz, +2 KK und +2 TP für den Blutkrieger

Der Zaubernde hat nach dem Wirken 5 KR Zeit, um sein Ziel zu berühren, damit die Animistenkraft ihre Wirkung entfalten kann. Ansonsten verpufft die Wirkung. Will ein Ziel nicht berührt werden, ist eine gelungene, nicht verteidigte Raufen-AT notwendig. Erst nach der Berührung setzt die Wirkungsdauer ein.

AsP-Kosten:
16
Wirkungsdauer:
QS x 2 KR
Merkmal:
Verwandlung
Stammestradition:
Orks
Steigerungsfaktor:
C
Publikation(en):
Errata:
In "Bündnis der Wacht (Donnerwacht II)" noch als Zauberspruch geführt, fällt es nun unter die Animistenkräften (seit es die Regeln für die Animisten als Tradition bestehen).