Albernische Küste & Inseln (Stufe II)
Schiffskenner: Die Bewohner der albernischen Küste und der Inseln sind so stark mit der Seefahrt verbunden, dass sie kaum Schwierigkeiten dabei haben, die Steuerung eines beliebigen Wasserfahrzeugs zu erlernen. Sie erhalten daher einen Punkt weniger Abzug auf Boote & Schiffe, wenn sie das Berufsgeheimnis zur Steuerung von komplexen Wasserfahrzeugen nicht kennen (siehe Regelwerk Seite 186 und 207).
Mürrischer Geselle: Die Menschen der albernischen Küste und der Inseln sind ein mürrisches Volk. Müssen sie eine Vergleichsprobe in Überreden (Manipulieren) ablegen, gilt ihre Probe bei einem Unentschieden immer als misslungen.
Kombinierbar mit: Stufe I: Typische/r Albernier/in