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Bewahrung des Eids

Wirkung: Ein gewirkter Eidsegen (siehe Regelwerk Seite 322) hält 2 Jahre (statt 1 Jahr), und die Probe auf Willenskraft, um ihn zu brechen, ist um 2 erschwert (statt um 1). Wird der Eid gebrochen, gilt der Gesegnete als Eidbrecher. Der Einsatz dieser Fähigkeit kostet 1 freie Aktion, zusätzlich zu der Zeit, die für die Segnung aufgewandt werden muss (1 Aktion), und verursacht 1 Stufe Trance.

Voraussetzungen: Sonderfertigkeit Licht des Götterfürsten, keine Sonderfertigkeit Wille zur Wahrheit

Aspekt: Ordnung

AP-Wert: 8 Abenteuerpunkte

 

Publikation: Aventurisches Götterwirken I Seite 14