Ruf des Vampirs
Regel: Kulturschaffende oder Vampire, die bereits mindestens einmal eine Stufe Sikaryan-Verlust durch den Vampir erlitten haben, können durch diese Sonderfertigkeit gerufen werden. Der Vampir muss sich 2 KR lang konzentrieren und eine Vergleichsprobe auf Willenskraft gegen Willenskraft (Bedrohungen standhalten) des Opfers ablegen. Für jede Stufe Sikaryan-Verlust ist die Probe für den Vampir um 1 erleichtert. Gelingt dem Vampir die Probe, bewegt sich das Ziel wie im Schlafwandel zu ihm. Es erfüllt dem Vampir jeden Wunsch, den er äußert. Misslingt die Probe, hört das Opfer den Ruf, wird aber nicht beherrscht.
Die Reichweite beträgt 30 Meilen. Die Beherrschung des Vampiropfers hält bis zum nächsten Sonnenaufgang an. Bei Sonnenaufgang erleidet der Vampir 1 Stufe Betäubung.
Voraussetzungen: Status Kind der Finsternis, Kind der Nacht oder Lamijah
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikation(en):
Aventurisches Bestiarium II, Seite 121
Aventurisches Götterwirken II, Seite 190