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Nebelgestalt

Regel: Der Vampir kann sich in Nebel verwandeln. Dazu muss er 2 Aktionen aufwenden und ihm muss eine Probe auf Willenskraft gelingen. Seine Kleidung und Gegenstände, die er am Körper trug, werden mitverwandelt. Der Nebel kann keinen Schaden erleiden. Zauber mit dem Merkmal Verwandlung können nicht gegen den Nebel eingesetzt werden. Der Nebel besitzt eine GS von 6 und kann sich selbst bei Gegenwind ohne Geschwindigkeitsverlust bewegen. Der Vampir kann seine Umgebung mit allen fünf Sinnen wahrnehmen. Der Vampir bleibt so lange ein Nebel, bis die Wirkungsdauer vorüber ist. Der Nebel verfügt nicht über die Fähigkeit der Regeneration, kann aber nicht verletzt werden, außer bei sinnvollem Einsatz von Verwundbarkeiten. Die Wirkungsdauer beträgt QS Minuten, aber der Vampir kann die Verwandlung jederzeit rückgängig machen. Die Rückverwandlung dauert 2 Aktionen, in der der Vampir ansonsten Handlungsunfähig ist. Am Ende der Rückverwandlung erleidet der Vampir 1 Stufe Betäubung.

Voraussetzungen: Status Kind der Finsternis, Kind der Nacht oder Lamijah

AP-Wert: 25 Abenteuerpunkte

Publikation(en):
Aventurisches Bestiarium II, Seite 121
Aventurisches Götterwirken II, Seite 188 f.