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Gestaltwandlung

Regel: Wenn der Feylamia einen Kulturschaffenden getötet hat, kann er dessen Gestalt annehmen. Er muss dazu eine Probe auf Selbstbeherrschung ablegen und benötigt 7–QS Minuten. In dieser Zeit muss er die Leiche gut sehen können und sie mit seinem Blick fixieren. Ablenkung u. Ä. sorgt für einen Abbruch der Probe. Der Feylamia kann das Aussehen beliebig lange kopieren. Um das Aussehen fallen zu lassen, benötigt er nur 1 freie Aktion. Allerdings kann ein Feylamia eine einmal aufgegebene Gestalt nicht erneut annehmen. In der neuen Gestalt behält der Feylamia alle seine regeltechnischen Werte.

Voraussetzungen: Status Feylamia

AP-Wert: beherrschen Feylamias von Anfang an

Publikation(en):
Aventurisches Götterwirken II, Seite 188