Schmerz
Durch Verletzungen, Gifte, Zauber und andere Unannehmlichkeiten kann ein Held Schmerzen erleiden, die ihn im schlimmsten Falle handlungsunfähig machen.
Um trotz immenser Schmerzen (Stufe IV) handlungsfähig zu bleiben, ist eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) nötig.
Durch den Verlust von Lebenspunkten kommt es öfters vor, dass ein Held Stufen dieses Zustands erhält. Sind die Lebenspunkte auf Dreiviertel, die Hälfte oder ein Viertel der Gesamt-Lebensenergie gesunken, erhält der Held jeweils eine Stufe Schmerz. Steigen die Lebenspunkte wieder über diese Begrenzungen, verschwindet damit auch die entsprechende Stufe Schmerz. Sinkt sie auf 5 oder weniger, erhält er eine weitere Stufe Schmerz.
Ist nichts anderes genannt, verliert der Held nach jeweils 4 Stunden eine Stufe des Zustands.
Stufe | Auswirkung |
Stufe I | leichte Schmerzen, alle Proben –1, GS –1 |
Stufe II | ablenkende Schmerzen, alle Proben –2, GS –2 |
Stufe III | starke Schmerzen, alle Proben –3, GS –3 |
Stufe IV | Handlungsunfähig, ansonsten alle Proben –4 |
Publikation(en):
Regelwerk (3. Auflage), Seite 34