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Was ist die Summe aus 6 und 9?

Sozialer Stand

Der soziale Stand unterteilt sich in fünf Stufen, und zwar Hochadel, Adel, Niederadel, Frei und Unfrei/Sklave. Wenn eine Person weder den Vorteil Adel, noch den Nachteil Unfrei/Sklave gewählt hat, gilt sie als Frei. Diese Stände bilden Stufen*:

Bei direkter Interaktion gilt, dass Personen mit höherstufigerem Rang gegenüber Personen mit niederstufigerem Rang Erleichterungen von 1 auf einige Fertigkeitsproben erhalten. Dies gilt üblicherweise für Proben auf Bekehren & Überzeugen, Betören (Anbändeln), Einschüchtern, Etikette und Überreden. Diese Erleichterung erhält der Held immer dann, wenn sein höherer Rang eine Rolle spielt, beispielsweise bei Verhandlungen oder wenn es hierbei von Vorteil ist, sich in einem möglichst guten Licht zu präsentieren.

Ein zu hoher sozialer Rang kann jedoch auch zu Schwierigkeiten führen.

So kann bei Proben auf Gassenwissen oder Handel (Feilschen) eine Erschwernis von 1 eingerechnet werden, wenn das Gegenüber von niederstufigerem Rang ist. Kaum ein Gauner würde ausgerechnet einem Adligen helfen wollen, und Händler erwarten bei einem hohen Stand natürlich auch entsprechend prall gefüllte Taschen.

Außerhalb dieses Systems stehen Geweihte und Gildenmagier, die auf ihre Art und Weise auch ein hohes Ansehen genießen und ihren eigenen Rechtsstand haben**.

 

*Zum besseren Verständnis: Es ist egal, wie weit die Stufen des sozialen Rangs zwischen den Personen auseinanderliegen – sobald jemand eine höhere Stufe hat, kann er die entsprechende Erleichterung von 1 bekommen. Es ist also egal, ob ein Freier mit einem Niederadligen oder einem Adligen interagiert, in beiden Fällen bekommen die Höhergestellten die Erleichterung von 1.

**Einfache Geweihte und Magier können in diesem System wie Angehörige der Stufe 3 behandelt werden.

Sozialer Stand

Stufe Rang Beispiele
Stufe 1 Unfrei Plantagensklave, Gladiator, Sträfling, unfreier Bauer
Stufe 2 Frei Bürger, Händler, freier Bauer
Stufe 3 Niederadel Edler, Ritter, Junker
Stufe 4 Adel Baron, Graf
Stufe 5 Hochadel Herzog, König, Kaiser

Publikation:
Regelwerk (3. überarb. Aufl.), Seite 338