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Schicksalsmacht

Regel: Wer über Schicksalsmacht verfügt, kann nicht nur eine Anwendung von Schicksalspunkten bei einer Probe unterstützen, sondern beliebig viele Schips einsetzen und Anwendungen kombinieren (siehe Regelwerk Seite 29).

Voraussetzungen: keine

AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte

Publikationen:
Aventurisches Kompendium 2, Seite 89