Schicksalsmacht
Regel: Wer über Schicksalsmacht verfügt, kann nicht nur eine Anwendung von Schicksalspunkten bei einer Probe unterstützen, sondern beliebig viele Schips einsetzen und Anwendungen kombinieren (siehe Regelwerk Seite 29).
Voraussetzungen: keine
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikationen:
Aventurisches Kompendium 2, Seite 89