Ortskenntnis
Regel: Eine Ortskenntnis gewährt eine Erleichterung von 1 bei Proben auf Gassenwissen und Orientierung, wenn sie sich auf den entsprechenden Ort beziehen. Ortskenntnis muss jeweils für einen bestimmten Ort erworben werden. Dieser Ort kann ein Dorf mit Umgebung, eine kleine Stadt, ein Stadtteil einer Großstadt oder ein Weg, ein Pfad oder eine Straße sein.
Voraussetzungen: 6 Monate lang an diesem Ort gelebt oder Weg dutzendfach bereist haben
AP-Wert: 2 Abenteuerpunkte
Publikation: Regelwerk Seite 218