Hammer wider Verstorbene
Wirkung: Borongeweihte Waffen machen doppelten Schaden gegen Geister. Die Trefferpunkte werden ausgewürfelt, dann verdoppelt, anschließend wird der Rüstungsschutz abgezogen.
Voraussetzungen: Sonderfertigkeit Hammer der Furcht, keine Sonderfertigkeit Hammer des Schutzes
Aspekt: Tod
AP-Wert: 8 Abenteuerpunkte
Publikation: Aventurisches Götterwirken I Seite 26