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Glasbläserei

Regel: Der Held ist in der Lage, Glaswaren in Form von Vasen und Flaschen durch den Einsatz von Glasbläserei herzustellen. Durch die Sonderfertigkeit kennt der Held aber nicht die Rezeptur, um Glas herzustellen. Dazu benötigt er das entsprechende Berufsgeheimnis. Durch die Sonderfertigkeit wird das neue Anwendungsgebiet Glasbläserei des Talents Steinbearbeitung erworben.

Voraussetzungen: Steinbearbeitung 4

AP-Wert: 2 Abenteuerpunkte

Publikation:
Regelwerk (3. überarb. Aufl.), Seite 217