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Gerüchtekoch I-III

Regel: Durch diese Sonderfertigkeit ist der Held in der Lage, unangenehme Gerüchte über jemanden zu verbreiten. Möchte ein Held in einer Stadt ein Gerücht über jemanden streuen, so muss ihm eine Probe auf Gassenwissen (Informationsbeschaffung) –2 gelingen. Er benötigt 6 Stunden um das Gerücht unter die Leute zu bringen. Sollte der Held 6 Stunden lang die Gerüchte verbreiten, so kann mit 1W6 gewürfelt werden. Würfelt der Spieler des Helden eine Augenzahl kleiner oder gleich der QS, erleidet das Opfer der Gerüchte eine Erschwernis von 1 auf alle Gesellschaftstalente (außer Einschüchtern, Menschenkenntnis und Willenskraft) und Handel für 2 Tage, wenn er mit Personen aus seiner Stadt zu tun hat, die die Gerüchte kennen (ist bei 1-3 auf W6 der Fall). Das maximale Modifikator beträgt –1, auch wenn der Gerüchtekoch mehrere Gerüchte über eine Person streut. Jede Stufe der Sonderfertigkeit über Stufe I senkt die Erschwernis der Probe um 1.

Voraussetzungen: Stufe I: Gassenwissen 8; Stufe II: Gassenwissen 12, Gerüchtekoch I; Stufe III: Gassenwissen 16, Gerüchtekoch II

AP-Wert: 10 Abenteuerpunkte pro Stufe

Publikation:
Aventurisches Kompendium 2, Seite 72