Geländekunde
Regel: Eine Geländekunde gewährt eine Erleichterung von 1 auf Proben für folgende Talente, falls diese in der entsprechenden Umgebung angewandt werden können: Fährtensuchen, Orientierung, Pflanzenkunde, Tierkunde, Wildnisleben. Jede der folgenden Geländekunden muss einzeln erlernt werden: Dschungelkundig, Eis- und Schneekundig, Gebirgskundig, Höhlenkundig, Kulturlandkundig, Meereskundig, Steppenkundig, Sumpfkundig, Waldkundig, Wüstenkundig.
Voraussetzungen: Held hat mindestens 6 Monate in entsprechender Umgebung gelebt.
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikationen:
Regelwerk (3. überar. Auflage), Seite 217