Fleischwunde
Regel: Erleidet eine Heldin Schaden, beispielsweise im Kampf, durch einen Zauber oder einen Sturz, kann sie einen Schip ausgeben, um den durch diesen Effekt erzeugten Schaden einmalig um 1W6+2 SP zu senken. Der Spieler muss abwarten, bis die SP feststehen, bevor er diese Schicksalspunkte-Sonderfertigkeit einsetzt, denn er darf sie nur einsetzen, wenn der Schaden ihn Handlungsunfähig machen oder er dadurch 0 oder weniger LeP besitzen würde.
Voraussetzung: keine
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 112