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Dunkles Abbild der Bündnisgabe I-III

Regel: Wer diese Fähigkeit besitzt, kann ein einziges Paktgeschenk einer anderen Person nachahmen und selbst einsetzen. Er muss dazu die Person, deren Paktgeschenk er kopieren will, 5 KR lang berühren, braucht jedoch keine weitere Aktion aufzuwenden, um sein Paktgeschenk zu aktivieren. Am Ende der 5 KR verfügt er über das gleiche Paktgeschenk wie sein Opfer. Das Opfer verliert dadurch sein Paktgeschenk nicht, es wurde lediglich auch auf den Anwender übertragen.

Verfügt das Opfer über mehr als ein Paktgeschenk, muss der Anwender dieser Kraft vor der 1. KR festlegen, welches er sich aneignen will. Er kann zudem nie mehr als ein Paktgeschenk gleichzeitig durch das Dunkle Abbild nachahmen. Die Wirkung des Dunklen Abbilds hält 1 Woche an, danach muss der Anwender erneut jemanden berühren, um eine Gabe zu stehlen. Nutzt der Anwender das kopierte Paktgeschenk, so ist dessen Wirkung gleich der eigentlichen Gabe, wird aber meist durch finstere Nebeneffekte Begleitet: Pflanzen verdorren oder bekommen Dornen, Tiere fauchen, der Himmel verdunkelt sich usw. Bei Stufe I kann nur ein Feen-Paktgeschenk nachgeahmt werden. Bei Stufe II kann der Held auch einen

anderen Wesenstypus fest wählen, der Paktgeschenke verleiht (z. B. Elementare, Dämonen) und diese kopieren. Bei Stufe III darf er ein Paktgeschenk von jeglichem Wesenstypus übernehmen.

Voraussetzung: Domäne Finsternis, Pakt Stufe I bis III, kein anderes Paktgeschenk, Stufe II: Dunkles Abbild der Bündnisgabe I, Stufe III: Dunkles Abbild der Bündnisgabe II

AP-Wert: 25 Abenteuerpunkte pro Stufe