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Kampftrinker I-IV

Regel: Ein Held mit dieser Sonderfertigkeit muss beim Genuss von Alkohol so lange keine Proben auf Zechen ablegen, wie er nicht mehr Grundeinheiten zu sich nimmt als seine Stufe in Kampftrinker beträgt. Bis diese Grundeinheiten überschritten sind, wird für den Alkohol außerdem keine Giftprobe abgelegt. Beispielsweise kann ein Kampftrinker II die Auswirkungen von bis zu 2 Humpen Bier oder 2 Becherchen Schnaps (oder 1 Humpen Bier und 1 Becherchen Schnaps) ignorieren. Erst ab der nächsten Einheit müssen Proben abgelegt werden.

Voraussetzungen: kein Nachteil Unverträglichkeit gegenüber Alkohol

AP-Wert: 2 Abenteuerpunkte pro Stufe

 

Publikation(en):
Kneipen & Tavernen, Seite 13