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Mengbilla-Stil

(passiv)

Regel: Diese SF sorgt dafür, dass die Heldin die Auswirkungen der höchsten Stufe des Zustands Furcht ignorieren darf. Sie erleidet lediglich die Auswirkungen der nächstniedrigeren Stufe. Wenn die Abenteurerin also beispielsweise drei Stufen Furcht erlitten hat, gelten für sie nur die Auswirkungen von Stufe II. Bei Furcht Stufe IV wird die Heldin dennoch Handlungsunfähig.

Erweiterte Kampfsonderfertigkeiten: Sprungangriff, Waffenwurf, Zertrümmern

Voraussetzungen: MU 13

Kampftechniken: Hiebwaffen, Schwerter

AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte

 

Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 159