Verbessertes Ausweichen I-III
(passiv)
Regel: Jede Stufe der Sonderfertigkeit erhöht Ausweichen um 1. Um die Sonderfertigkeit nutzen zu können, dürfen keine Modifikatoren durch BE oder zusätzliche Abzüge auf GS oder INI vorhanden sein.
Voraussetzungen: Stufe I: Körperbeherrschung 4; Stufe II: Körperbeherrschung 8, Verbessertes Ausweichen I; Stufe III: Körperbeherrschung 12, Verbessertes Ausweichen II
Kampftechniken: alle
AP-Wert: 15/20/25 Abenteuerpunkte
Publikationen:
Regelwerk, Seite 250
Der Rote Schlächter, Seite 60
Kodex des Schwertes, Seite 305