Geschossabwehr I-III
(passiv)
Regel: Um sich gegen einen Angriff mit Wurfwaffen zu verteidigen, würfelt der Held statt einer Probe auf Ausweichen eine Raufen-PA. Gelingt sie, hat er die geworfene Waffe erfolgreich abgewehrt (aber nicht gefangen).
Es gelten folgende Modifikatoren für die Raufen-PA:
# improvisierte Wurfwaffen: +/-0
# alle anderen Wurfwaffen: -2
# Wurfspeere, Wurfdiskus: -4
# geworfene Nahkampfwaffen (z. B. durch die SF Waffenwurf: -6
Munition von Bögen und Armbrüsten lässt sich durch diese SF nicht abwehren.
Jede Stufe nach der ersten erleichtert die Raufen-PA um jeweils +2. Eine misslungene Probe bedeutet, dass die Verteidigung misslungen ist. Der Held muss für den Einsatz des Manövers eine Hand frei haben.
Voraussetzungen: Stufe I: FF 13; Stufe II: FF 15, Geschossabwehr I; Stufe III: FF 17, Geschossabwehr II
Kampftechniken: Raufen
AP-Wert: 5 Abenteuerpunkte pro Stufe
Publikation(en):
Aventurisches Kompendium 2, Seiten 127 - 128
Kodex des Schwertes, Seite 296