Gegenhalten
(Spezialmanöver)
Regel: Die Heldin kann sich bei einem Angriff des Gegners nach dessen gelungener AT entscheiden, statt auf PA zu würfeln, ein Gegenhalten- Manöver zu starten (beim Ausweichen ist dieses Manöver nicht einsetzbar). Dazu muss eine Probe auf AT gewürfelt werden. Gelingt die AT, so hat die Heldin den Angriff abgewehrt. Misslingt die Probe, so konnte nicht pariert werden und der Gegner verursacht zusätzlich zu seinem üblichen Schaden +2 TP. Nach jedem Gegenhalten- Manöver erhält die Heldin 1 Stufe Betäubung. Gegenhalten zählt in diesem Sinne als eine Verteidigung und erschwert nachfolgende Verteidigungen. Weitere Verteidigungen in der selben KR sind wie üblich erschwert, gleich ob dazu wieder Paraden oder Ausweichen verwendet wird.
Voraussetzungen: MU 15, Sonderfertigkeit Wuchtschlag II
Kampftechniken: alle Nahkampfkampftechniken, die über einen PA-Wert verfügen
AP-Wert: 20 Abenteuerpunkte
Publikationen:
Aventurisches Kompendium 2, Seite 127
Errata:
Vorab-Errata der DSA-Redaktion (08.04.2021): Erneute Verwendung von Gegenhalten als Verteidungungsmöglichkeit entfernt.