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Hoch- und Weitsprung

Wer einen Hoch- oder Weitsprung durchführen will, muss dazu eine Probe auf Körperbeherrschung (Springen) ablegen.

Weitsprung: Ein Held schafft es mit einer unmodifizierten Probe mit Anlauf 3 Schritt weit zu springen. Für jeden weiteren Schritt ist die Probe um 1 erschwert. Maximal kann ein Held 8 Schritt weit springen. Unter 3 Schritt benötigt er keine Probe.

Hochsprung: Ein Held schafft es mit einer unmodifizierten Probe mit Anlauf 1 Schritt hoch zu springen. Für alle weiteren 50 Halbfinger ist die Probe um 1 erschwert. Maximal kann ein Held 4 Schritt hoch springen (mit ausgestreckten Armen, um sich irgendwo festzuhalten). Unter 1 Schritt benötigt er keine Probe.

Ohne Anlauf sind beide Sprungarten um 2 zusätzlich erschwert und die maximale Sprungweite/höhe ist halbiert. Für Zwerge sind die Höhen/Weiten generell halbiert.

Publikation:
Regelwerk (3. überarb. Aufl.), Seite 349