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Heilung

Da ein Heldenleben gefährlich ist, gilt es oft Schnitte, Verbrennungen und andere Blessuren zu heilen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die erste ist Regeneration durch das Ausheilen von Wunden. Zusätzlich kann durch die Verwendung von Heilkräutern und des Talents Heilkunde Wunden (Heilung fördern) die Heilung beschleunigt werden. Hierzu reicht eine einfache Probe, wobei die QS bei der nächsten Regenerationsphase zusätzlich zur normalen Regeneration zu den Lebenspunkten hinzuaddiert werden. Eine solche Behandlung dauert 15 Minuten.
  • Bei der zweiten Möglichkeit kommen von Geweihten gespendete karmale Kräfte, Heilmagie wie der Zauberspruch BALSAM oder alchimistisch hergestellte Heiltränke ins Spiel. Sie können sofort Lebenspunkte zurückgeben.

 

Letzte Rettung und Tod

Der Tod eines Helden droht, wenn seine Lebenspunkte auf 0 oder darunter gesunken sind.

  • Werden seine Verletzungen nicht innerhalb einer Anzahl von Kampfrunden in Höhe seiner Konstitution behandelt, stirbt der Held.*
  • Sind die Lebenspunkte eines Helden auf 0 oder darunter gesunken, kann der Tod des Patienten vermieden werden, wenn eine Probe Heilkunde Wunden (Stabilisieren) gelingt, die um die halben Lebenspunkte unter 0 erschwert ist. Eine solche Behandlung dauert etwa 15 Minuten und bei Gelingen der Probe rettet sie den Patienten vom Rande des Todes.
    Die Lebensenergie des Patienten steigt auf 1 LeP. Dieser Vorgang wird Stabilisieren genannt.
  • Wird die Behandlung vor dem Ablauf der durch den Konstitutionswert angegebenen Frist begonnen, kann der Held gerettet werden. Wird der Helfer jedoch dabei unterbrochen, überlebt der Patient danach nur noch die verbliebenen Kampfrunden. Misslingt die Probe, stirbt der Held.
  • Fällt seine Lebensenergie unter den negativen Wert der Konstitution, stirbt der Held augenblicklich.

 

*Die Probe kann unterbrochen werden, um z.B. Verbandszeug oder ähnliche Gegenstände zu holen. Um genau zu sein: Dieser Vorgang zählt als Teil der Probe.

Publikation:
Regelwerk (3. überarb. Aufl.), Seite 340