Gestaltsmodifikation von Dämonen
Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I für den Themenkomplex Beschwörung.
Dämonen weisen üblicherweise immer kleine Unterschiede auf. So kann ein Shruuf beispielsweise manchmal eher eine kartoffelartige Form, eine eher vogelartige oder Wurmgestalt annehmen. Ein Beschwörer kann dies dem Zufall überlassen (und damit dem Meister) oder auch bei seiner Invokation festlegen, dass er eine Gestaltänderung anstrebt. Was niemals geändert werden kann, sind die Anzahl der Hörner. Hierbei gilt es zwei unterschiedliche Modifikationen zu beachten.
# Gestaltmodifikation, die keine regeltechnischen Auswirkungen haben, sind immer möglich, wenn der Beschwörer mindestens 2 QS bei der Beschwörung erzielt hat. Es kostet den Beschwörer keine QS, um die Gestalt anzupassen.
# Gestaltmodifikationen, die regeltechnische Auswirkungen haben, sollten über die Regeln für Wesensfähigkeiten angewandt werden (siehe Seite 159). Zusätzliche Mäuler und Beine könnten z. B. über die Fähigkeit Zusätzliche Aktion abgedeckt werden.
Publikation(en):
Aventurisches Pandämonium, Seite 158