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Feenpakte

Paktschluss

Sterbliche können nur mit einer einzigen Wesenheit einen Pakt eingehen und diesen auch nicht ohne weiteres brechen. Will ein Sterblicher eine Fee überzeugen, einen Pakt mit ihm einzugehen, sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, die abhängig von der Feenart sind (siehe folgende Liste). Grundlegend muss die Fee einverstanden sein und beide, Fee und Sterblicher, müssen sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, also in Sicht- und Sprechreichweite. Eine Fee kann von sich aus übrigens jederzeit einen Pakt anbieten, wenn sie sich davon Vorteile verspricht. In einem solchen Fall entfallen die unten genannten Proben.

Der Pakt mit niederen Feen: Bei niederen Feenwesen reicht es aus, wenn ein Held gegenüber der Fee ein mündliches Versprechen abgibt. Diese Form des Paktes ist im Grunde nicht mehr als ein Versprechen, sich gegenseitig beizustehen, aber auch nicht weniger.

Der Pakt mit mittleren Feen: Bei mittleren Feenwesen muss der Held nicht nur ein mündliches Versprechen ablegen, sondern auch eine Probe auf Überreden bestehen,

die um 2 erschwert ist. Misslingt die Probe, so beschließt die Fee keinen Pakt mit dem Helden einzugehen. Hinterlässt oder schenkt der Held der Fee einen persönlichen Gegenstand oder ein Körperteil (etwa eine Haarlocke), so ist die Probe statt um 2 nur noch um 1 erschwert. Dieser Gegenstand kann von der Fee üblicherweise dazu benutzt werden, mittels Magie telepathisch mit dem Helden zu kommunizieren oder ihn auch durch Zauber aus der Ferne zu bestrafen, wenn er den Pakt bricht.

Der Pakt mit hohen Feen: Um mit einem hohen Feenwesen einen Pakt einzugehen, muss der Held neben dem Versprechen auch eine Probe auf Überreden –4 bestehen. Bei einer misslungenen Probe kommt es zu keinem Paktschluss. Ein persönlicher Gegenstand oder ein Körperteil des Helden kann als Geschenk für die Fee die Erschwernis der Probe von 4 auf 3 senken, aber ebenso macht sich der Held dadurch für Kommunikation mit der Fee und Zaubersprüche empfänglich, die sie aus der Ferne auf ihn wirken kann. Ein Held kann der hohen Fee im Laufe der Zeit weitere Besuche abstatten, um den Pakt zu stärken und dadurch

mehr Paktgeschenke zu erwerben. Dies ist in der Regel an einen Beweis seiner Loyalität oder einen erfolgreich abgeschlossenen Auftrag gekoppelt. Feenpakte können maximal eine Stufe von III aufweisen. Der Feenpakt mit einer hohen Fee ist immer mit dem Nachteil Verpflichtung (Fee) verbunden, den der Held nach Paktschluss erhält und der pro Stärkung des Bündnisses um eine Stufe zunimmt. Diese Verpflichtung geht meist mit einer Aufgabe einher oder ist ein Treueschwur gegenüber der Fee.

 

Feenarten

Fee Beispiele
niedere Feenwesen Blütenjungfern, Biestinger
mittlere Feenwesen Dryaden, Nymphen,
große Biestinger
hohe Feenwesen Holde

 

Freundschaften zwischen Feen

Hat ein Held bereits einen Pakt mit einer Fee geschlossen, so kann dies Auswirkungen auf einen Paktversuch mit anderen befreundeten Feen haben.

  • Besteht bereits ein Pakt mit einer niederen Fee, so ist die Probe des Paktschlusses um 1 erleichtert, wenn die mittlere Fee mit der niederen Fee befreundet ist.
  • Besteht bereits ein Pakt mit einer mittleren Fee ist ein Paktschluss mit einer befreundeten hohen Fee ebenfalls um 1 erleichtert.

Wird ein neuer Pakt mit einer befreundeten Fee geschlossen, endet das alte Bündnis automatisch.

 

Paktdauer und Paktende

Der Pakt mit einer Fee kann unterschiedlich lange andauern. Es gibt Feenwesen, die einen solchen Bund bis zum Ableben ihres sterblichen Verbündeten schließen, aber auch eine zeitliche Begrenzung ist möglich, die Tage, Wochen oder Jahre umfasst. Im Fall einer Erblinie mag ein Feenpakt sogar mehrere Generationen andauern und so über Jahrhunderte Bestand haben. Beispielhafte Zeitintervalle sind mystische Zahlen wie 1, 3, 7, 8, 12 oder 13. Nach diesem festgelegten Zeitraum endet der Bund automatisch, so er nicht erneuert wird. Alle Paktgeschenke gehen bei Paktende verloren. Für erworbene Paktgeschenke (und ggf. die Sonderfertigkeit Feenrettung) bekommt der Held die entrichteten AP-Kosten wieder gutgeschrieben.

  • Sterbliche können auch versuchen, einen geschlossenen Pakt selbst zu beenden. Hierzu ist eine bestandene Sammelprobe auf Willenskraft, 1 Woche, 5 Versuche erforderlich. Üblicherweise sind Feen wenig erbaut über solche Eigenmächtigkeiten.
  • Auch ein Ende des Pakts durch einen neuen Paktschluss mit einer befreundeten höheren Fee kommt in Frage. In diesem Fall ist die Fee des älteren Paktes auch nicht verärgert, es sei denn, die Probe für den neuen Paktschluss misslingt (Meisterentscheid).
  • Eine Fee kann einen Sterblichen jederzeit aus seinem Pakt entlassen, wird dies jedoch in der Regel nicht ohne triftigen Grund tun.
  • Der Versuch eines Sterblichen, mit einem anderen Wesen (z. B. Elementarwesen oder Dämonen) oder einer nicht befreundeten Fee einen Pakt zu schließen, sorgt immer für das Ende eines alten Paktes – und für eine verärgerte Fee.

 

Vorteile eines Paktschlusses

Der Pakt mit niederen Feen: Die niedere Fee steht dem Helden zur Seite steht, wenn sie es vermag. Sie setzt beispielsweise Zauber für ihn ein, kann ihm aber keine besonderen Fähigkeiten verleihen.

Der Pakt mit mittleren Feen: Eine mittlere Fee kann einem Helden ebenfalls mit ihren Kräften oder Magiebeistehen. Meist geht ein solcher Pakt aber über die Möglichkeiten einer niederen Fee hinaus, und die mittlere Fee kann dem Helden z. B. einen magischen Gegenstand schenken, den er nutzen kann.

Der Pakt mit hohen Feen: Hohe Feen stellen einem Helden neben den bereits erwähnen Hilfen auch Paktgeschenke zur Verfügung. Ist ein Held einen Bund mit einer hohen Fee eingegangen, kann dessen Spieler zudem für AP Paktgeschenke kaufen. Pro Feenpaktstufe darf er ein Paktgeschenk erwerben. Der Held kann zusätzlich eine neue Schicksalspunkte-Sonderfertigkeit einsetzen, um sich von der Fee aus einer lebensbedrohlichen Situation erretten zu lassen. Die Sonderfertigkeit muss zuvor jedoch ebenfalls mittels AP aktiviert werden.

Publikation:
Die Siebenwindküste, Seite 168f.