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Elementarpakte

Paktschluss

Sterbliche können nur mit einer einzigen Wesenheit einen Pakt eingehen und diesen auch nicht ohne weiteres brechen. Will ein Sterblicher ein Elementarwesen überzeugen, einen Pakt mit ihm einzugehen, sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen (siehe folgende Liste). Grundlegend muss der Elementar einverstanden sein und beide, Elementar und Sterblicher, müssen sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, also in Sicht- und Sprechreichweite.
Elementare bieten niemals von sich aus Pakte an, die Verhandlungen dazu müssen stets vom Sterblichen initiiert werden.
Ein Held kann mit dem Elementarwesen im Laufe der Zeit mehrmals in Kontakt treten, um den Pakt zu stärken und dadurch mehr Paktgeschenke zu erwerben. Dies ist in der Regel an einen Beweis seiner Loyalität oder einen erfolgreich abgeschlossenen Auftrag gekoppelt. Elementarpakte können maximal eine Stufe von III aufweisen.
Der Pakt mit einem Elementaren Meister ist immer mit dem Nachteil Verpflichtung (Elementarer Meister) verbunden, den der Held nach Paktschluss erhält und der pro Stärkung des Bündnisses um 1 Stufe zunimmt. Diese Verpflichtung geht meist mit einer Aufgabe einher oder ist ein Treueschwur gegenüber dem Elementar.

# Der Pakt mit Elementargeistern: Mit Elementargeistern kann ein Sterblicher keinen Pakt eingehen, da sie dafür nicht ausreichend Individualität aufweisen.

# Der Pakt mit Dschinnen: Um mit einem Dschinn einen Pakt einzugehen, müssen der Held und der Dschinn ein mündliches Versprechen ablegen, sich gegenseitig beizustehen. Außerdem muss der Held eine Probe auf Überreden bestehen, die um –2 erschwert ist. Misslingt die Probe, so beschließt der Dschinn, keinen Pakt mit dem Helden einzugehen.

# Der Pakt mit Elementaren Meistern: Um mit einem Elementaren Meister einen Pakt einzugehen, muss der Held neben dem Versprechen auch eine Probe auf Überreden –4 bestehen. Bei einer misslungenen Probe kommt es zu keinem Paktschluss. Hat der Held bereits einen Pakt mit einem Dschinn des gleichen Elements geschlossen, ist die Probe nur um –3 erschwert. Durch den Paktschluss endet der alte Pakt mit dem Dschinn dann automatisch und ohne negative Konsequenzen für den Helden.

Paktdauer und Paktende

Der Pakt mit einem Elementarwesen kann unterschiedlich lange andauern. Es gibt Elementare, die einen solchen Bund bis zum Ableben ihres sterblichen Verbündeten schließen, aber auch eine zeitliche Begrenzung ist möglich, die Tage, Wochen oder Jahre umfassen kann. Im Fall einer Erblinie mag ein Elementarpakt sogar mehrere Generationen andauern und so über Jahrhunderte Bestand haben. Beispielhafte Zeitintervalle sind mystische Zahlen wie 1, 2, 3, 6, 18 oder 36. Nach diesem festgelegten Zeitraum endet der Bund automatisch, so er nicht erneuert wird.
Alle Paktgeschenke gehen bei Paktende verloren. Für erworbene Paktgeschenke (und ggf. die Sonderfertigkeit Elementarrettung) bekommt der Held die entrichteten AP-Kosten wieder gutgeschrieben.

# Sterbliche können auch versuchen, einen geschlossenen Pakt selbst zu beenden. Hierzu ist eine bestandene Sammelprobe auf Willenskraft, 1 Woche, 5 Versuche erforderlich. Üblicherweise sind Elementare wenig erbaut über solche Eigenmächtigkeiten.

# Auch ein Ende des Pakts durch einen neuen Paktschluss mit einem höherrangigen Elementar des gleichen Elements kommt infrage. In diesem Fall ist der Dschinn des älteren Paktes auch nicht verärgert, es sei denn, die Probe für den neuen Paktschluss misslingt (Meisterentscheid).

# Ein Elementar kann einen Sterblichen jederzeit aus seinem Pakt entlassen, wird dies jedoch in der Regel nicht ohne triftigen Grund tun.

# Der Versuch eines Sterblichen, mit einem anderen Wesen (z. B. einem Feenwesen oder Dämon) oder dem Elementarwesen eines anderen Elements einen Pakt zu schließen, sorgt immer für das Ende eines alten Paktes – und für einen verärgerten Elementar.

Vorteile eines Paktschlusses

Elementare und Menschen schließen einen Pakt üblicherweise, um dadurch gegenseitige Vorteile zu erhalten. Elementare profitieren durch das Bündnis, da Sterbliche so auf Dere ihre Ziele vorantreiben und ihre Interessen wahren. Für Menschen hat der Pakt mit dem Elementar den Vorteil, dass sie dadurch die Hilfe dieser Wesen erhalten oder sogar besondere Fähigkeiten verliehen bekommen.

# Der Pakt mit Dschinnen: Ein Dschinn kann einem Helden mit seinen Kräften oder seiner Magie beistehen. Auch besondere Leistungen sind möglich, so kann der Dschinn dem Helden z. B. einen magischen Gegenstand schenken, den er nutzen kann.

# Der Pakt mit Elementaren Meistern: Elementare Meister stellen einem Helden neben den bereits erwähnen Hilfen auch Paktgeschenke zur Verfügung. Ist ein Held einen Bund mit einem Elementaren Meister eingegangen, kann dessen Spieler für AP Paktgeschenke kaufen. Pro Elementarpaktstufe darf er 1 Paktgeschenk erwerben. Der Held kann zusätzlich eine neue Schicksalspunkte-Sonderfertigkeit einsetzen, um sich von dem Elementar aus einer lebensbedrohlichen Situation erretten zu lassen. Die Sonderfertigkeit muss zuvor jedoch ebenfalls mittels AP aktiviert werden.

Publikation(en):
Aventurisches Elementarium, Seite 145 f.