Bindung von Elementaren
Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I für den Themenkomplex Beschwörung.
Elementare lassen sich an eine Person oder an einen Gegenstand binden (die Bindung an eine Person ist keine „Besessenheit“, sondern nur eine Verankerung, damit der Elementar in der 3. Sphäre verweilen kann). Der Vorteil eines gebundenen Elementars ist, dass Dienste nicht mehr durch verstreichende Zeit verloren gehen und der Elementar anderen Personen, nicht nur dem Beschwörer, Dienste erfüllt.
Für die Bindung eines Elementars ist die magische Sonderfertigkeit Bindung (Elementare) notwendig.
# Einen Elementar an eine Person oder einen Gegenstand zu binden, erfordert nach der Beschwörung eine Probe auf Willenskraft, die bei Elementargeistern um die einfache, bei Dschinnen und Elementaren Meistern um die doppelte Anrufungsschwierigkeit erschwert ist.
# Gelingt die Bindung, kann die Person, an die der Elementar gebunden wurde, bzw. jeder, der den Gegenstand berührt, an den der Elementar gebunden ist, Dienste verlangen. Es stehen so viele Dienste zur Verfügung, wie dem Beschwörer des Elementars bei der Beschwörung zugestanden wurden. Der Elementar zählt nicht länger als von seinem Beschwörer kontrolliert.
# Dienste verfallen nicht mehr nach einer bestimmten Zeit, sondern erst, wenn sie ausgeführt wurden.
# Misslingt die Probe, muss mit 1W20 gewürfelt werden:
1-6: Der Elementar zieht sich in seine Sphäre zurück;
7-12: Der Elementar greift den Beschwörer an;
13-20: Der Elementar wird zu einem freien Elementar.
Publikation(en):
Aventurisches Elementarium, Seite 136 f.