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Herrschaftsanspruch

Regel: Ein Held kann Personen, die einen niedrigeren sozialen Stand als er selbst aufweisen, Befehle erteilen (sofern sie dem gleichen Kulturkreis angehören; ein Ork interessiert sich wenig für den Herrschaftsanspruch eines Elfen …). Es muss sich dabei um direkte Befehle handeln (z. B. „Knie nieder“, „Schenk mir Wein nach“, „Wage es nicht …“). Der Meister hat das letzte Wort darüber, welche Befehle möglich sind. Wer den Befehlen nicht nachkommen will, dem muss eine Vergleichsprobe auf Willenskraft (Einschüchtern widerstehen) gegen Einschüchtern des Helden gelingen, ansonsten sind alle Handlungen, die dem Befehl zuwiderlaufen, für Netto-QS Minuten um 1 erschwert.

Voraussetzungen: Sozialer Stand 3 oder höher, passender Talentstil

AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte

Publikationen:
Aventurisches Kompendium 2, Seite 85ff.