Würgegriff
(Spezialmanöver)
Regel: Um einen Gegner in den Würgegriff zu nehmen, muss die Heldin ihren Widersacher zuvor im Haltegriff haben. In der nächsten KR würfelt die Spielerin eine Raufen-AT. Gelingt sie und es wird nicht erfolgreich verteidigt, ist der Gegner im Würgegriff. Misslingt sie, endet der Haltegriff.
Ist der Widersacher im Würgegriff, erleidet er jede KR 1W6 SP. Der Gegner muss jede KR eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) ablegen, erschwert um die halben SP, die in dieser KR verursacht wurden. Bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung.
Während der Gegner im Würgegriff ist, stehen ihm zwei Optionen offen:
#Würgegriff aufsprengen: Er kann versuchen, den Würgegriff zu sprengen. Dazu muss ihm eine Vergleichsprobe auf Kraftakt (Ziehen & Zerren) gelingen. Ist der Gegner erfolgreich enden der Würgegriff und der Haltegriff.
#Angreifen: Er kann die Heldin angreifen.
Solange der Würgegriff aufrechterhalten wird, leidet der Feind unter den Status Fixiert und Eingeengt.
Voraussetzungen: Schwitzkasten, passende Kampfstilsonderfertigkeit
Kampftechniken: Raufen
AP-Wert: 5 Abenteuerpunkte
Anmerkung:
- Aventurisches Elementarium: ohne Voraussetzung "passende Kampfstilsonderfertigkeit", Angabe von "Erschwernis: 0" [vermutlich für Wesensarten ohne Nutzung von Kampfstilen]
Publikation(en):
Aventurisches Elementarium, Seite 9 [siehe Anmerkung]
Aventurisches Kompendium, Seite 166