Sprungangriff
(Spezialmanöver)
Regel: Mit 1 freien Aktion kann ein Spieler vor einer AT eine Probe auf Körperbeherrschung (Springen) ablegen. Der Abenteurer braucht für das Manöver einen Abstand zum Gegner von Mindestens 2 Schritt und kann bis zu GS/2 Schritt auf ihn zuspringen. Jede QS, die der Spieler dabei erzielt, kann er auf AT und TP verteilen. Dabei darf kein Bonus mehr als +3 betragen. Ein weiterer Sprungangriff kann erst zwei KR später wieder ausgeführt werden. Der Held muss also eine KR auf dieses Manöver verzichten. Sollte die AT misslingen, steht dem Verteidiger ein Passierschlag zu.
Voraussetzungen: GE 15, passende Kampfstilsonderfertigkeit
Kampftechniken: Schwerter, Stangenwaffen
AP-Wert: 20 Abenteuerpunkte
Publikation(en):
Aventurisches Kompendium, Seite 164
Aventurisches Götterwirken II, Seite 177