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Schwinger

(Spezialmanöver)

Regel: Der Held muss eine um 2 erschwerte AT ausführen. Bei einem Treffer erleidet der Gegner +1 TP. Entstehen so 4 oder mehr SP, muss der Gegner eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) erschwert um 1 ablegen. Bei deren Misslingen erleidet er eine Stufe Betäubung. In jedem Fall gilt, dass bis zum Ende der nächsten KR der Abenteurer eine Erschwernis von 2 auf seine Verteidigung bekommt.

Erschwernis: –2

Voraussetzungen: KK 13, passende Kampfstilsonderfertigkeit

Kampftechniken: Raufen

AP-Wert: 8 Abenteuerpunkte

 

Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 163