Schwinger
(Spezialmanöver)
Regel: Der Held muss eine um 2 erschwerte AT ausführen. Bei einem Treffer erleidet der Gegner +1 TP. Entstehen so 4 oder mehr SP, muss der Gegner eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) erschwert um 1 ablegen. Bei deren Misslingen erleidet er eine Stufe Betäubung. In jedem Fall gilt, dass bis zum Ende der nächsten KR der Abenteurer eine Erschwernis von 2 auf seine Verteidigung bekommt.
Erschwernis: –2
Voraussetzungen: KK 13, passende Kampfstilsonderfertigkeit
Kampftechniken: Raufen
AP-Wert: 8 Abenteuerpunkte
Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 163