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Was ist die Summe aus 6 und 8?

Kopfstoß

(Spezialmanöver)

Regel: Der Gegner muss bei einer gelungenen und unverteidigten AT des Helden eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) erschwert um 1 ablegen. Bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung. Dafür erleidet der Widersacher nur die halben TP des Angriffs. Ist der Angriff gelungen und unverteidigt, erleidet der Angreifer 1 SP. Das Manöver lässt sich nur gegen Kulturschaffende der Größenkategorie mittel anwenden.

Voraussetzungen: passende Kampfstilsonderfertigkeit

Kampftechniken: Raufen

AP-Wert: 5 Abenteuerpunkte

 

Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 162