Kopfstoß
(Spezialmanöver)
Regel: Der Gegner muss bei einer gelungenen und unverteidigten AT des Helden eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) erschwert um 1 ablegen. Bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung. Dafür erleidet der Widersacher nur die halben TP des Angriffs. Ist der Angriff gelungen und unverteidigt, erleidet der Angreifer 1 SP. Das Manöver lässt sich nur gegen Kulturschaffende der Größenkategorie mittel anwenden.
Voraussetzungen: passende Kampfstilsonderfertigkeit
Kampftechniken: Raufen
AP-Wert: 5 Abenteuerpunkte
Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 162