Kopfstoß
(Spezialmanöver)
Regel: Der Gegner muss bei einer gelungenen und unverteidigten AT des Helden eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) erschwert um -1 ablegen. Bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung. Dafür erleidet der Widersacher nur die halben TP des Angriffs. Ist der Angriff gelungen und unverteidigt, erleidet der Angreifer 1 SP. Das Manöver lässt sich nur gegen Kulturschaffende der Größenkategorie mittel anwenden.
Voraussetzungen: passende Kampfstilsonderfertigkeit
Kampftechniken: Raufen
AP-Wert: 5 Abenteuerpunkte
| ➤ Passender Kampfstil: | Bornländisches Raufen |
| Garether Gossen-Stil | |
| Hammerfaust-Stil | |
| Mercenario-Stil |
Publikation(en):
Aventurisches Kompendium 2, Seite 162
Glaube, Macht & Heldenmut - Die Gestade des Gottwals, Seite 19
Helden des Gottwals, Seite 34
Helden der Winterwacht, Seite 36
Kodex der Helden, Seite 441
Kodex des Schwertes, Seite 351
Kompendium des Gottwals, Seite 127