Fußfeger
(Spezialmanöver)
Regel: Gelingt der Heldin eine um 4 erschwerte AT und misslingt die Verteidigung des Gegners, fällt dieser zu Boden und erhält den Status Liegend. Schaden wird dabei nicht angerichtet.
Erschwernis: –4
Voraussetzungen: KK 13, passende Kampfstilsonderfertigkeit
Kampftechniken: Raufen
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 162