Pferdeskelett
Größe: 2,20 bis 2,80 Schritt Länge, 1,50 bis 1,70 Schritt Schulterhöhe
Gewicht: 50 bis 80 Stein
MU 20 | KL 10 (t) | IN 12 | CH 12 |
FF 8 | GE 14 | KO 22 | KK 24 |
LeP 32 |
AsP - | KaP - | INI 10+1W6 |
VW 7 | SK 0 | ZK 0 | GS 13 |
Biss: AT 10 TP 1W6+2 RW kurz
Niederreiten: AT 12 TP 2W6+4 RW mittel
Tritt: AT 13 TP 1W6+5 RW mittel
RS/BE: 0/0
Aktionen:1
Vorteile/Nachteile: keine
Sonderfertigkeiten: Mächtiger Schlag (Tritt)
Talente: Einschüchtern 4, Körperbeherrschung 4, Kraftakt 8, Selbstbeherrschung – (gelingt automatisch), Sinnesschärfe 4, Verbergen 2, Willenskraft – (gelingt automatisch)
Anzahl: 1 oder 2W6+2 (Herde)
Größenkategorie: groß
Typus: Untoter (Hirnloser), nicht humanoid
Erschaffungsschwierigkeit: –2
Erschaffungskomplexität: primitiv
Beute: keine
Kampfverhalten: Das Pferdeskelett versucht üblicherweise seinen Gegner zu beißen oder zu treten, hört aber vor allem auf seinen Beschwörer.
Flucht: Pferdeskelette fliehen nicht. Sie kämpfen ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Ende
Schmerz +1 bei: immun gegen Schmerz
Magiekunde (Magische Wesen):
# QS 1: Pferdeskelette können, obwohl sie nur aus Knochen bestehen, schwere Verletzungen durch ihre Tritte verursachen.
# QS 2: Pferdeskelette sind erstaunlich leise und verströmen bei guter Pflege auch keinen Kadavergeruch.
# QS 3+: Pferdeskelette haben keine Angst vor Feuer oder Blutgeruch.
Sonderregeln:
# Empfindlich gegen Hiebwaffen und Zweihandhiebwaffen: Hiebwaffen und Zweihandhiebwaffen richten doppelte SP an. Totengöttern geweihte Waffen richten in diesem Fall vierfachen Schaden an (statt nur den doppelten).
# Extrem lichtempfindlich: Ist ein Pferdeskelett direktem Sonnenlicht ausgesetzt, erleidet es 1 SP pro KR.
# Unempfindlich gegen Dolche, Fechtwaffen und Fernkampfwaffen: Dolche, Fechtwaffen und Fernkampfwaffen (außer Wurfkeulen und -speere) richten bei Pferdeskeletten nur halbe TP an. Totengöttern geweihte Waffen richten in diesem Fall normalen Schaden an (also keinen doppelten).
# Untoten-Regeln: Für Pferdeskelette gelten die allgemeinen Untoten-Regeln
Publikation(en):
Aventurisches Nekromathäum, Seite 50