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Khoramsbestie

MU 14 KL 12 (t) IN 15 CH 12 FF 11 GE 14 KO 12 KK 14

LeP 24 AsP KaP INI 14+1W6 VW 7 SK 0 ZK 0 GS 11

Biss: AT 13 TP 1W6+4(+Krankheit)* RW kurz

RS/BE 0/0

Aktionen: 1

Sonderfertigkeiten: Wuchtschlag I

Talente: Einschüchtern 5, Klettern 3, Körperbeherrschung 7, Kraftakt 7, Schwimmen 3, Selbstbeherrschung 5, Sinnesschärfe 8, Verbergen 8, Willenskraft 5

Anzahl: 1W3+3 (kleine Rotte) oder 1W6+6 (mittlere Rotte) oder 2W20+20 (große Rotte)

Größenkategorie: mittel

Typus: Tier, nicht humanoid

Beute: 30 Rationen Fleisch (ungenießbar), Trophäen (Gebiss, 2 Silbertaler)

Kampfverhalten: Überlegene Gegner oder Gegner in Überzahl greifen Khoramsbestien normalerweise nicht an, es sei denn, sie sind ausgehungert oder fühlen sich bedroht.

Flucht: Verlust von 50 % der LeP; ist die Hälfte der Rotte tot oder geflohen, flieht der Rest der Rotte

Schmerz +1 bei: 18 LeP, 12 LeP, 6 LeP, 3 LeP und weniger

Jagd: –3

Sonderregeln:

Meute: Khoramsbestien, die gemeinsam einen Gegner angreifen, erhalten pro Khoramsbestie in der Überzahl +1 AT (bis zu einem Maximum von +4)

*Krankheit: Khoramsbestien können Krankheiten übertragen. Für je volle 10 SP durch Khoramsbestien muss mit 1W20 gewürfelt werden: 1-8 (keine Krankheit), 9-14 (Wundfieber), 15-17 (Lutanas), 18-20 (TollwutAAL129). Ein Held kann nicht durch Bisse an mehreren Krankheiten erkranken. Ist der Held infiziert, erhält er den Status Krank (siehe Regelwerk Seite 36).

Publikation:
Aventurisches Bestiarium II, Seite 104
Niobaras Vermächtnis, Seite 81
Tyrannenmord, Seite 11