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Grakvaloth

MU 20 KL 12 IN 13 CH 13 FF 10 GE 15 KO 18 KK 20

LeP 40 AsP KaP INI 14+1W6

AW 7 SK 7 ZK 7 GS 25/12 (am Boden / in der Luft)

Klaue: AT 16  PA 8 TP 1W6+4  RW mittel

Biss: AT 16  PA 8 TP 2W6+2  RW kurz

RS/BE: 5/0

Aktionen: 2

Vorteile/Nachteile: keine

Sonderfertigkeiten: Finte I-II (Klaue, Biss), Flugangriff (Klaue, Biss), Schildspalter (Klaue), Verbeißen (Biss), Wuchtschlag I-III (Klaue, Biss)

Größenkategorie: groß

Typus: Dämon (höherer, Namenloser), nicht humanoid

Anrufungsschwierigkeit: –6 (bei Zaubern) / –4 (bei Zeremonien)

Talente: Einschüchtern 14, Fliegen 11, Klettern 7, Körperbeherrschung 12, Kraftakt 14, Selbstbeherrschung – (Probe gelingt automatisch), Sinnesschärfe 10, Verbergen 8, Willenskraft – (Probe gelingt automatisch)

Kampfverhalten: Der Grakvaloth tötet jeden, der von seinem Beschwörer als Ziel benannt wurde.

Flucht: Der Grakvaloth flieht nicht

Schmerz +1 bei: immun gegen Schmerz

Sphärenkunde (Sphärenwesen):

  • QS 1: Dieser Dämon ist ein Diener des Namenlosen.
  • QS 2: Der Grakvaloth soll unsichtbar sein und nur für denjenigen sichtbar, den er jagen soll.
  • QS 3+: Geweihte Waffen wirken gegen ihn nicht viel besser, als jede andere Waffe auch.

Sonderregeln:

Unsichtbarkeit: Der Grakvaloth hat gegenüber allen Lebewesen, bis auf jene, die er töten soll, den Status Unsichtbar.

Dämonen-Regeln: Für den Grakvaloth gelten die allgemeinen Dämonen-Regeln (siehe  Regelwerk Seite 355), mit Ausnahme der Regel, dass geweihte Waffen der Gegengottheit doppelten Schaden verursachen – denn es gibt keine Gegengottheit.

Beschwörungsname: Grakvaloth / Grakvalothim

Beiname: Bote der Niederhöllen, Ungesehenes Grauen

Domäne: Abgrund

Wesenstypus: 4-gehörnter Dämon

Beschwörungsritual: Invocatio Maior

Publikation(en):
Aventurisches Pandämonium, Seite 149
Aventurisches Bestiarium II, Seite 27