Befehl Trampeln
Regel: Mit dieser Sonderfertigkeit kann ein Reiter sein Reittier den Befehl Trampeln durchführen lassen, vorausgesetzt, das Tier verfügt über die gleichnamige Sonderfertigkeit.
Voraussetzungen: Tierkunde 12, Berittener Kampf
Kampftechnik: keine
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikation(en):
Aventurisches Kompendium, Seite 167
Kodex der Helden, Seite 443
Kodex des Schwertes, Seite 353