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Befehl Trampeln

(Spezialmanöver)

Regel: Mit dieser Sonderfertigkeit kann ein Reiter sein Reittier den Befehl Trampeln durchführen lassen, vorausgesetzt, das Tier verfügt über die gleichnamige Sonderfertigkeit.

Voraussetzungen: Tierkunde 12, Berittener Kampf

Kampftechnik: keine

AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte

Publikation(en):

Aventurisches Kompendium, Seite 167
Kodex der Helden, Seite 443
Kodex des Schwertes, Seite 353