Befehl Trampeln
Regel: Mit dieser Sonderfertigkeit kann ein Reiter sein Reittier den Befehl Trampeln durchführen lassen, vorausgesetzt, das Tier verfügt über die gleichnamige Sonderfertigkeit.
Voraussetzungen: Tierkunde 12, Berittener Kampf
Kampftechnik: keine
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 167