Peingeplagter
Größe: wie Ursprungskörper (UK)
Gewicht: wie Ursprungskörper (UK)
MU (UK) | KL (UK) | IN (UK) | CH (UK -1) |
FF (UK) | GE (UK -1) | KO (UK) | KK (UK+2) |
LeP (UK) | AsP (UK) | KaP - | INI (UK) |
AW (UK) | SK (UK+2) | ZK (UK+1) | GS (UK) |
Angriff: AT (UK) TP nach Waffe RW nach Waffe
RS/BE: 0/0 oder nach Rüstung
Aktionen: 1
Vorteile/Nachteile: wie UK (Geweihter entfällt)
Sonderfertigkeiten: wie UK
Talente: wie UK, Selbstbeherrschung und Willenskraft gelingt automatisch
Anzahl: 1
Größenkategorie: mittel
Typus: Untoter (Beseelter), humanoid
Erschaffungsschwierigkeit: –6
Erschaffungskomplexität: komplex (5 AP)
Beute: eventuell Zufallsfund (bei 1 auf 1W6 hat der Peingeplagte Geld oder Wertgegenstände im Wert von 1W6 x 1W6 Heller dabei)
Kampfverhalten: individuell
Flucht: individuell
Schmerz +1 bei: immun gegen Schmerz
Magiekunde (Magische Wesen):
# QS 1: Peingeplagte sind von einer inneren Schuld erfüllt, die sie oft zu handlungsunfähigen Wracks werden lässt.
# QS 2: Erst wenn sie sich dieser Schuld stellen und sie akzeptieren oder sich sogar selbst vergeben, können sie die Kontrolle über sich zurückgewinnen. Nur wenigen gelingt dies. Einige Peingeplagte glauben, ihre Schuld mindern zu können, indem sie diese mit einer anderen Person teilen.
# QS 3+: Dazu lassen sie jemanden ihr Blut trinken, wodurch die Person nach wenigen Tagen an Fieber stirbt und als Peingeplagter widererwacht. Das einzige bekannte Heilmittel dagegen ist göttliches Wirken.
Sonderregeln:
# Extrem lichtempfindlich: Ist ein Peingeplagter direktem Sonnenlicht ausgesetzt, erleidet er 1 SP pro KR.
# Peingeplagtenblut: Gibt ein Peingeplagter einem Kulturschaffenden sein Blut zu trinken, was ihn 2W6 LeP kostet, stirbt der Trinkende nach 1W3+1 Tagen und verwandelt sich selbst in einen Peingeplagten. Die Verwandlung und der Tod können durch Liturgien aufgehalten werden. Das getrunkene Blut ist dabei als Gift der Stufe 6 zu behandeln.
# Untoten-Regeln: Für Peingeplagte gelten die allgemeinen Untoten-Regeln
Publikation(en):
Aventurisches Nekromathäum, Seite 82