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Anwendungsgebiete

Jedes Talent hat Anwendungsgebiete. Dabei handelt es sich um einen Teilbereich des Talents. Bei Fertigkeitsproben ist das Anwendungsgebiet in Klammern angegeben, wenn die Probe sich auf ein bestimmtes Gebiet bezieht. Dies kann z.B. wichtig sein, um zuordnen zu können, ob ein bestimmter Vorteil oder eine Sonderfertigkeit in der jeweiligen Situation zur Anwendung kommt oder nicht. Eine Probe auf  Sinnesschärfe (Wahrnehmen) bedeutet, dass sich die Probe auf das Anwendungsgebiet Wahrnehmen bezieht.

 

Neue Anwendungsgebiete

Es gibt einige Anwendungsgebiete von Talenten, die nicht sofort verfügbar sind. Sogenannte neue Anwendungsgebiete müssen erst durch eine Sonderfertigkeit oder einen Vorteil erworben werden, damit ein Spieler auf diesem Gebiet eine Probe ablegen kann. Erst wenn das Anwendungsgebiet erworben wurde, kann der FW auch für dieses Gebiet genutzt werden.

 

Proben ohne Anwendungsgebiet

Es kommt gelegentlich der Fall vor, dass ein Held eine Probe auf ein Talent ablegen möchte, er aber nicht das erforderliche Anwendungsgebiet beherrscht. Ein Abenteurer, der beispielsweise nicht über die Sonderfertigkeit Heraldik verfügt, hat auch das Anwendungsgebiet Heraldik & Stammbäume nicht.

Sollte ein Held dennoch eine Probe ablegen wollen, obwohl er nicht über das Anwendungsgebiet verfügt, entscheidet der Meister, ob eine Probe möglich ist. Erlaubt der Spielleiter eine solche Probe, sollte sie mindestens um 3 erschwert sein. Die üblichen Erschwernisse modifizieren die Probe ebenfalls. Die gleiche Regel kann der Spielleiter auch bei nicht vorhandenen Berufsgeheimnissen verwenden. Möchte ein Held beim Boltanspielen teilnehmen, obwohl Boltan ein komplexes Spiel ist und damit ein Berufsgeheimnis voraussetzt, kann er es trotzdem probieren, wenn der Meister es ihm gestattet, aber mindestens mit einer Erschwernis von 3.

Publikation(en):

Regelwerk, Seite 186

Aventurisches Kompendium, Seite 10