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Zauber: Zwingtanz | DSA Regel Wiki

Zwingtanz
Probe:
MU/KL/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Durch den Zauberspruch ist das Opfer dazu gezwungen, unkontrolliert zu tanzen. Es bewegt sich dabei nicht weiter als QS Schritt vom Ort seiner Verzauberung weg. Dabei vermeidet es Stürze in Spalten, Abgründe oder ähnliche Gefahren. Während des Tanzes erhält es den Status Handlungsunfähig. Allerdings gilt das Opfer nicht als Liegend und es verfügt noch über seine normale GS, die ausschließlich beim Tanzen zum Einsatz kommt. Alle Attacken und Fernkampfangriffe gegen das Opfer sind aufgrund der unvorhersehbaren Bewegungen um 4 Punkte erschwert.

Zauberdauer:
2 Aktion(en)
AsP-Kosten:
16 AsP
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
QS in KR
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Einfluss
Verbreitung:
Druiden
Steigerungsfaktor:
C
Zaubererweiterungen
#Zielkategorie Lebewesen (FW 8, 3 AP):
Der Zauber umfasst auch die Zielkategorie Lebewesen.
#Größere Reichweite (FW 10, 3 AP):
Die Reichweite beträgt 16 Schritt.
#Längere Wirkungsdauer (FW 12, 6 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 2 KR.
#Erschöpfender Tanz (FW 14, 6 AP):
Am Ende der Wirkungsdauer erhält das Ziel für 1 Stunde 2 Stufen Belastung.
#Ansteckender Tanz (FW 16, 9 AP):
Jeder, der sich in 16 Schritt Radius um ein aufgrund des Zaubers tanzendes Lebewesen befindet und den Tanz beobachtet, muss eine Probe auf Willenskraft ablegen. Scheitert die Probe, überkommt den Beobachter der unbändige Trieb, bis zum Ende der Wirkungsdauer mitzutanzen. Dies kann zu einer Kettenreaktion führen.
Reversalis

Das Opfer bleibt starr an Ort und Stelle stehen. Es erleidet den Status Bewegungsunfähig. (Merkmal: Einfluss)

Publikation(en):