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Zauber: Halluzination | DSA Regel Wiki

Halluzination
Probe:
KL/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Der Zauber erschafft im Geist des Ziels ein alle Sinne betreffendes Trugbild. Dabei kann es sich sowohl um eine eigentlich nicht vorhandene als auch um eine existente, aber anders wahrgenommene Sache handeln, beispielsweise nach köstlichem Wein schmeckendes Wasser oder ein als blutrünstiger Ork erscheinender Gefährte. Der Zauberer muss dabei selbst kein detailliertes Bild vor Augen haben, vielmehr kann er einen beliebigen Anteil der Fantasie des Ziels überlassen. Das Opfer erleidet während der Wirkungsdauer den Status Handlungsunfähig und kann als einzige Handlung pro vergangener Minute versuchen, die Halluzinationen abzuschütteln. Dazu ist eine Probe Willenskraft erschwert um die QS des Zaubers notwendig. Gelingt die Probe, endet der Zauber augenblicklich.

Zauberdauer:
16 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP
Reichweite:
4 Schritt
Wirkungsdauer:
QS x 3 Minuten
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Einfluss
Verbreitung:
Druiden, Goblinzauberinnen
Steigerungsfaktor:
C
Zaubererweiterungen
#Längere Wirkungsdauer 1 (FW 8, 3 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 5 Minuten.
#Starke Halluzinationen (FW 10, 3 AP):
Die Probe auf Willenskraft ist zusätzlich um –2 erschwert.
#Längere Wirkungsdauer 2 (FW 12, 6 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 10 Minuten. Voraussetzung: Zaubererweiterung Längere Wirkungsdauer 1.
#Handlungsfähig (FW 14, 6 AP):
Das Ziel erleidet nicht den Status Handlungsunfähig und kann nach Meisterentscheid durch Suggestion des Zauberers beeinflusst werden. Um der Suggestion zu widerstehen, muss dem Ziel eine nach Meisterentscheid erschwerte Probe auf Willenskraft gelingen.
#Wahnvorstellungen (FW 16, 9 AP):
Das Opfer erleidet zusätzlich 2 Stufen Verwirrung.
Reversalis

Ein bestehender HALLUZINATION-Zauber wird aufgehoben. (Merkmal: Antimagie)

Publikation(en):