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Liturgie: Geisterfalle | DSA Regel Wiki

Geisterfalle
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert um Anrufungsschwierigkeit)
Wirkung:

Der Geweihte kann einen Geist an einen Gegenstand binden und ihn so zwingen, einen Radius von 7 – QS Schritt um den Gegenstand nicht zu verlassen. Der Gegenstand muss beim Wirken der Liturgie ebenso in Reichweite sein.

Liturgiedauer:
8 Aktion(en)
KaP-Kosten:
16 KaP (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
sofort
Zielkategorie:
Geister
Verbreitung:
Allgemein-Schamanenritus, Boron (Tod), Boron (Traum)
Steigerungsfaktor:
B
Liturgieerweiterungen
#Größere Reichweite (FW 8, 2 AP):
Die Reichweite beträgt 16 Schritt.
#Geister ergründen (FW 10, 2 AP):
Geister in der Geisterfalle müssen einmal pro Nacht mit dem Geweihten bzw. Schamanen für 5 Minuten kommunizieren.
#Untotenfalle (FW 12, 4 AP):
Die Liturgie wirkt auch gegen einen Untoten (Hirnlose)
#Exorzismus (FW 14, 0 AP):
Gefangene Geister weisen eine um 1 niedrigere SK auf, wenn sie exorziert werden (siehe Exorzismus bzw. Machtvoller Exorzismus).
#Kürzere Liturgiedauer (FW 16, 6 AP):
Die Liturgiedauer beträgt 4 Aktionen.
Publikation(en):
Errata:
2. Auflage: Aspekte für Boron korrigiert auf "Tod" und "Traum"