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Rudelbeschwörungen (Geister)

Herbeirufungs-Schritte (Geister): Übersicht
  Die Formeln zur Herbeirufung von Geistern
  Die Herbeirufung (Geister)
  Bitten für herbeigerufene Geister
  Wesensfähigkeiten
   
Zusätzliche Informationen: Rudelherbeirufung (Geister)
  Beschwörerzirkel (Geister)
  Bindung von Geistern
   

Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I für den Themenkomplex Beschwörung.

Einige Geister werden von ihren Beschwörern gern in größerer Anzahl gerufen. Es ist möglich, bei einem einzigen Ritual gleich mehr als nur einen Geist der gleichen Art zu beschwören. Allerdings gelten dafür einige besondere Regeln.

  • Der Zauberer benötigt zum Beschwören die Sonderfertigkeit Rudelbeschwörung (Geister) für die passende Mächtigkeit des Geistes.
  • Es können immer nur Geister des gleichen Art im Rudel beschworen werden.
  • Die Probe einer Rudelbeschwörung ist um -2/-4/-6/ usw. für 2/3/4/ usw. zeitgleich gerufene Geister erschwert.
  • Sollte die Probe misslingen, wird keiner der Geister gerufen.
  • Wesensverbesserungen gelten für alle so gerufenen Geister gleichzeitig.
  • Sollten die Geister über die Fähigkeit Rudelgeist verfügen, sind die Erschwernisse der Rudelbeschwörung halbiert.
  • Die Kosten für die Beschwörung berechnen sich aus den Kosten der mehrfachen Anwendung des Rituals, sodass es oftmals notwendig ist, einen Beschwörerzirkel zu nutzen oder große Mengen von Astralenergie zur Verfügung zu haben.
  • Schamanen benötigen keine Sonderfertigkeit, um mehrere Geister auf einmal herbeizurufen und erfahren dabei keine Erschwernis auf die Probe der Zeremonie. Stattdessen müssen sie eine Liturgieerweiterung beherrschen.

Publikation(en):

Körperlose Schrecken, Seite 138